Die betriebliche Altersvorsorge

Was ist eine betrieblicher Altersvorsorge?

Betriebliche Altersversorgung (bAV) sind finanzielle Leistungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zur Altersversorgung und der Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagen. Betriebsrenten sind für Arbeitnehmer eine sehr gute Möglichkeit, die gesetzliche Rentenversicherung zu ergänzen und werden deshalb auch als 2. Säule oder Schicht der Altersvorsorge bezeichnet.

Was leistet die betriebliche Altersversorgung?

Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden.

Wer berechtigt ist

  • Unbefristet angestellte Mitarbeiter
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Teilzeitkräfte
  • Auszubildende
  • Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag
  • Geschäftsführer

Der Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente besteht nur, wenn der Arbeitnehmer den Aufbau selbst finanziert (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber ist seit 2019 verpflichtet, sich hierbei mit einem Zuschuss zu beteiligen. 

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

Die günstigste Lösung für Arbeitnehmer ist, wenn ihr Arbeitgeber die Betriebsrenten finanziert. Selbstverständlich kann das nicht jeder Arbeitgeber leisten. Angestellte haben aber die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden. Sie zahlen einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung ein, sparen dadurch Lohnsteuer und Sozialabgaben.

 

Bis zu welcher Höhe können Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung verlangen?

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber Entgelt in einer Höhe von bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umwandelt.

Dieser Betrag kann steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden.

Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge

Dem Arbeitgeber stehen fünf Wege zum Aufbau und zur Gestaltung einer bAV zur Verfügung, die sogenannten fünf Durchführungswege:

  1. Direktzusage/Pensionszusage
  2. Unterstützungskasse
  3. Direktversicherung
  4. Pensionskasse
  5. Pensionsfonds

Was kostet eine betriebliche Altersversorgung?

Das hängt von der Art des Durchführungsweges, dem Tarif und dem Aufwand für die Einrichtung, Beratung und Verwaltung ab.

Bei der Direktversicherung entscheidet der Arbeitnehmer über die Höhe des Beitrages, die er in die betriebliche Altersversorgung einzahlen möchte. Der Arbeitgeber entscheidet über die Höhe des Arbeitgeberanteils.

Was mache ich mit der betrieblichen Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel?

Der Anspruch auf die Versorgungsleistung aus den eingezahlten Beiträgen (Entgeltumwandlung) ist bei einem Arbeitgeberwechsel gesichert, da der Arbeitnehmer selbst die bAV bedient hat.
 

Betriebliche Altersvorsorge und Steuern: was gibt es zu beachten?

Die Auszahlungen der betrieblichen Rente sind voll mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, immerhin hatte man die Vorteile bei der Einzahlung. Hier werden die Beiträge aus dem Bruttoeinkommen gezahlt, was einen positiven Steuereffekt für den Arbeitnehmer hat. Der Steuerfreibetrag liegt derzeit (Stand 2023) bei 564 Euro monatlich.

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