Betriebliche Altersvorsorge
- Direktzusage/Pensionszusage
- Unterstützungskasse
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
WAS IST EINE BETRIEBLICHER ALTERSVORSORGE?
MÖGLICHKEITEN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE
Dem Arbeitgeber stehen fünf Wege zum Aufbau und zur Gestaltung einer bAV zur Verfügung, die sogenannten fünf Durchführungswege:
- Direktzusage/Pensionszusage
- Unterstützungskasse
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
WER IST BERECHTIGT?
- Unbefristet angestellte Mitarbeiter
- Geringfügig Beschäftigte
- Teilzeitkräfte
- Auszubildende
- Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag
- Geschäftsführer
Der Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente besteht nur, wenn der Arbeitnehmer den Aufbau selbst finanziert (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber ist seit 2019 verpflichtet, sich hierbei mit einem Zuschuss zu beteiligen.
WIE FUNKTIONIERT DIE ENTGELTUMWANDLUNG?
BIS ZU WELCHER HÖHE KÖNNEN ARBEITNEHMER EINE ENTGELTUMWANDLUNG VERLANGEN?
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber Entgelt in einer Höhe von bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umwandelt.
Dieser Betrag kann steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden.
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