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WAS IST EINE BETRIEBLICHER ALTERSVORSORGE?

Betriebliche Altersversorgung (bAV) sind finanzielle Leistungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zur Altersversorgung und der Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagen. Betriebsrenten sind für Arbeitnehmer eine sehr gute Möglichkeit, die gesetzliche Rentenversicherung zu ergänzen und werden deshalb auch als 2. Säule oder Schicht der Altersvorsorge bezeichnet.
 
Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden.
 

MÖGLICHKEITEN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE

Dem Arbeitgeber stehen fünf Wege zum Aufbau und zur Gestaltung einer bAV zur Verfügung, die sogenannten fünf Durchführungswege:

  1. Direktzusage/Pensionszusage
  2. Unterstützungskasse
  3. Direktversicherung
  4. Pensionskasse
  5. Pensionsfonds
  

WER IST BERECHTIGT?

  • Unbefristet angestellte Mitarbeiter
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Teilzeitkräfte
  • Auszubildende
  • Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag
  • Geschäftsführer

Der Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente besteht nur, wenn der Arbeitnehmer den Aufbau selbst finanziert (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber ist seit 2019 verpflichtet, sich hierbei mit einem Zuschuss zu beteiligen. 

WIE FUNKTIONIERT DIE ENTGELTUMWANDLUNG?

Die günstigste Lösung für Arbeitnehmer ist, wenn ihr Arbeitgeber die Betriebsrenten finanziert. Selbstverständlich kann das nicht jeder Arbeitgeber leisten. Angestellte haben aber die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden. Sie zahlen einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung ein, sparen dadurch Lohnsteuer und Sozialabgaben.

 

BIS ZU WELCHER HÖHE KÖNNEN ARBEITNEHMER EINE ENTGELTUMWANDLUNG VERLANGEN?

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber Entgelt in einer Höhe von bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umwandelt.

Dieser Betrag kann steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden.

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