Geschützt gegen finanzielle Unfallfolgen
- Weltweiter Versicherungsschutz rund um die Uhr
- Konstante Beiträge
- Leistung ab 1 % Invalidität
- Zahlung als Summe oder Rente
- Schneller Abschluss ohne Gesundheitsfragen
DIE PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG
warum eine private unfallversicherung sinnvoll ist
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die finanziellen Folgen eines Unfalles nur, wenn sich dieser an der Arbeitsstelle oder auf dem Arbeitsweg ereignet. Das betrifft aber nur ca. 25 Prozent der Unfälle in Deutschland.
Schutz nicht nur für babyboomer
Unfallversicherungen sind wichtig für Jung und Alt. Aber gerade ab 50+ sind Gefährdung und Unfallfolgen ganz andere. Die Unfallstatistiken sprechen hier eine deutliche Sprache. Selbst harmlosere Unfälle führen schneller zu Arm- oder Oberschenkelhalsbruch (in Deutschland ca. 460.000 p.a.) mit langwierigen Heilungsprozessen.
Für Kinder besonders wichtig
Eine Unfallversicherung ist auch besonders für Kinder wichtig. Denn Kinder sind nur bei Unfällen während der Schule oder dem Kindergarten sowie auf dem direkten Weg dorthin und zurück gesetzlich unfallversichert. Die meisten Unfälle passieren jedoch in der Freizeit.
TOP 4 Gründe für die IDEAL Unfallversicherung
- Zahlung einer vereinbarten Summe oder Rente bei einem Unfall mit bleibenden Schäden
- Leistung bei allen Unfällen des täglichen Lebens. Es ist unerheblich, ob der Unfall bei der Arbeit oder in der Freizeit passiert.
- Leistungsstarker Unfallschutz mit optionalen Bausteinen für die individuelle Absicherung in allen Lebenslagen
- Schneller Abschluss ohne Gesundheitsfragen.
Warum ist eine Unfallrente sinnvoll?
- Ersatz für entgangenes Erwerbseinkommen: Wenn jemand aufgrund einer Unfallverletzung nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, fällt das monatliche Einkommen weg. Die Unfallrente ersetzt dieses entgangene Einkommen zumindest teilweise und sichert so die Existenzgrundlage.
- Deckung laufender Kosten: Trotz Erwerbsunfähigkeit fallen weiterhin Ausgaben wie Miete, Kredite oder andere finanzielle Verpflichtungen an. Die Unfallrente hilft dabei, diese laufenden Kosten zu decken.
- Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen: Die einmalige Kapitalzahlung einer Unfallversicherung kann genutzt werden, um die Wohnsituation rollstuhlgerecht umzubauen, ein behindertengerechtes Auto anzuschaffen oder andere Anpassungen vorzunehmen.
- Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung: Die gesetzliche Unfallrente ist oft nicht ausreichend. Eine private Unfallrente ergänzt diese und bietet eine bessere finanzielle Absicherung bei Invalidität.
- Weltweiter Versicherungsschutz: Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Schutz einer privaten Unfallversicherung rund um die Uhr und weltweit, auch in der Freizeit.
- Insgesamt hilft die Unfallrente dabei, finanzielle Engpässe nach einem schweren Unfall zu vermeiden und die Lebensqualität trotz Beeinträchtigung aufrechtzuerhalten.
Kosten der IDEAL Unfallversicherung
Grundsätzlich hängen die Kosten von der Art der Leistungen ab, die Kunden wünschen. Die Kostenbasis richtet sich nach der Grundsumme der Versicherung, dem Alter und dem Beruf. Eine Progression erhöht die Kosten, ebenfalls weitere Zusatzleistung, wie z. B. Krankenhaustagegeld, Todesfallsumme oder ein Schmerzensgeld.
Beispielkosten
Eine 23-jährige kaufmännische Angestellte zahlt für 100.000 € Invaliditätssumme ohne Progression und weiteren Zusatzleistungen 4,21 € monatlich in dem Klassik-Tarif der IDEAL. Möchte die gleiche Kundin in den gleichen Tarif z.B. noch zusätzlich 20.000 € Schmerzensgeld vereinbaren, kostet der Beitrag 10,42 € monatlich.
Wichtig ist eine individuelle Beratung, damit der Bedarf genau ermittelt werden kann.
Leistungen der IDEAL Unfallversicherung im Überblick
Wählen Sie mit der IDEAL UnfallRente Klassik eine solide Grundabsicherung zu einem günstigen Preis. Mit der IDEAL UnfallRente Exklusiv sichern Sie sich maximalen Schutz.
- Monthly
- Yearly
- 1 Monatsrente Finanzhilfe – zusätzliche, einmalige finanzielle Leistung bei Bezug einer lebenslangen Unfallrente zur Deckung zusätzlicher Kosten
- 2 Monatsrenten einmalig Oberschenkelhalsbruch unabhängig von der Ursache
- 12 x 0.5 Monatsrenten Sofortrente – Zahlung bereits ab dem Unfallmonat sobald die Invaliditätsprognose mind. 50 % beträgt (zusätzlich zur Unfallrennte)
- 5.000,- € Deckungsbeitrag für kosmetische Operationen nach einem Unfall
- 5.000,- € Deckungsbeitrag für Zahnprothetik
- 200 € Fahrtkosten
- 50.000,- € Deckungsbeitrag für Bergungskosten
- Keine Anrechnung eines Mitwirkungsanteils – Anteil zu dem eine bereits bestehende Krankheit oder Gebrechen zum Unfall mitgewirkt hat – bis 50%
- 24 Monate verlängerte Anmeldefrist für Unfallmitteilungen
- 4 Monatsrenten Finanzhilfe – zusätzliche, einmalige finanzielle Leistung bei Bezug einer lebenslangen Unfallrente zur Deckung zusätzlicher Kosten
- 4 Monatsrenten einmalig bei Oberschenkelhalsbruch
- 4 Monatsrenten Schmerzensgeld bei Armbruch und Schwerstverletzung
- 15,- € Krankenhaus-Beihilfe pro Tag, max. 1 Jahr ab dem 1. Tag
- Erweiterung der verbesserten Gliedertaxe um Organschäden
- 12 volle Monatsrenten Sofortrente – Zahlung bereits ab dem Unfallmonat sobald die Invaliditätsprognose mind. 50 % beträgt (zusätzlich zur Unfallrennte)
- 15.000,- € Deckungsbeitrag für kosmetische Operationen nach einem Unfall
- 10.000,- € Deckungsbeitrag für Zahnprothetik
- 400 € Fahrtkosten
- 75.000,- € Deckungsbeitrag für Bergungskosten
- Keine Anrechnung eines Mitwirkungsanteils – Anteil zu dem eine bereits bestehende Krankheit oder Gebrechen zum Unfall mitgewirkt hat – bis 75%
- 36 Monate verlängerte Anmeldefrist für Unfallmitteilungen
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HÄUFIGE FRAGEN ZUR UNFALLVERSICHERUNG
Was ist als Unfall definiert?
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Der Unfallbegriff beinhaltet damit fünf Merkmale: Ereignis, Gesundheitsschädigung, plötzlich, von außen, unfreiwillig. Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, so liegt kein Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung vor.
Was bedeutet "Erweiterung des Unfallbegriffs"?
Neben dem klassischen Unfallbegriff gibt es noch den sogenannten „erweiterten Unfallbegriff“. Darunter fallen einem Unfall gleichgestellte Ereignisse, wie z.B. eine erhöhte Kraftanstrengung. Wenn dadurch an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden, wird der Unfallbegriff als erfüllt angesehen. Dabei fehlt hier das Merkmal des klassischen Unfallbegriffs „von außen“.
Wie ist Invalidität definiert?
Eine Invalidität im Sinne der privaten Unfallversicherung liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustands nicht erwartet werden kann.
Was ist eine Gliedertaxe?
Die Gliedertaxe bestimmt, welcher Grad der Beeinträchtigung (Invaliditätsgrad) angenommen wird, wenn nach einem Unfall Schäden an bestimmten Körperteilen bleiben. Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher ist die Leistung.
Was ist die Grundsumme?
Die Grundsumme (Versicherungssumme) ist der Wert, der im Fall der Invalidität maximal ausgezahlt wird. Haben Sie also eine Grundsumme von 100.000 € und werden zu 100 % invalide, erhalten Sie genau diese 100.000 €. Vereinbaren Sie zusätzlich eine Progression, erhöht sich die Leistung ab bestimmten Invaliditätsgraden.
Was bedeutet Progression?
Sie können den IDEAL UnfallSchutz mit oder ohne Progression abschließen. Die Progression ist ein Zusatzbaustein, der wichtig für die Höhe der Invaliditätsleistung ist, die bei einem Unfall ausgezahlt wird. Die Höhe der Progression wählen Sie bei Vertragsbeginn. So erhalten Sie bei gleicher Grundsumme ab bestimmten Invaliditätsgraden mehr Geld. Sie können zwischen den Progressionsmodellen linear (keine Progression), 225 %, 350 %, 500 % und 1000 % wählen.
Was ist der Mitwirkungsanteil?
Der Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung kann zu krankheitsbedingten Leistungskürzung führen, wenn eine bestehende Vorerkrankung an einer Invalidität mitgewirkt hat.
- Nehmen wir an, Sie haben bei einem Unfall Ihr Bein so schwer verletzt, dass es dauerhaft steif bleibt.
- Schon lange vor dem Unfall, hatten Sie eine Knieverletzung, die nun zu einem Teil daran „mitgewirkt“ hat, dass das Bein steif bleibt.
Der Unfall ist also nicht der einzige Grund, warum die Funktionsfähigkeit des Beines nun dauerhaft eingeschränkt ist. Der Mitwirkungsanteil wird von einem Arzt festgestellt. Das verringert im
Schadenfall Ihre Leistung.
Darum unsere Empfehlung:
Je höher der Mitwirkungsanteil vereinbart wird, desto weniger beeinflussen Vorerkrankungen im Schadenfall Ihre Leistungssumme.
- Im Tarif Klassik verzichten wir auf Anrechnung der Mitwirkung bis 50 %.
- Im Tarif Exklusiv verzichten wir auf Anrechnung der Mitwirkung bis 75 %.
- Mit dem optionalen Baustein Mitwirkung + verzichten wir komplett auf eine Anrechnung der Mitwirkung und Sie erhalten auch bei Vorerkrankungen die komplette Summe.
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