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WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG – FÜR HAUSEIGENTÜMER NAHEZU UNVERZICHTBAR

Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hausbesitzer äußerst wichtig, da sie finanzielle Schäden am Gebäude selbst sowie an fest installierten Bauteilen und Nebengebäuden abdeckt, die durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser verursacht werden.
 
Die Kosten für die Beseitigung und Reparatur solcher Schäden können immens sein, insbesondere wenn das Haus beispielsweise durch einen Brand vollständig zerstört und neu aufgebaut werden muss. Eine Wohngebäudeversicherung schützt Hausbesitzer somit vor den enormen finanziellen Belastungen, die durch derartige Schadensfälle entstehen können.
 
Obwohl keine gesetzliche Pflicht besteht, wird der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung von Experten dringend empfohlen, da eine Immobilie für die meisten Menschen die größte Investition im Leben darstellt.  Bei Finanzierung durch eine Bank wird oftmals sogar der Abschluss einer solchen Versicherung verlangt, um das Kreditrisiko abzusichern.

Welche Schäden deckt eine Wohngebäudeversicherung ab?

Eine Wohngebäudeversicherung deckt typischerweise folgende Schäden ab:

Brandschäden

Schäden durch Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist und sich selbstständig ausbreitet. Hierunter fallen auch Schäden durch Blitzschlag.

Leitungswasserschäden

Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser aus Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung, Heizungsanlagen, Wasserbetten etc.

Sturm- und Hagelschäden

Schäden durch Sturm, Hagel und weitere Naturgewalten wie Überschwemmungen an Dach, Fenstern, Fassade etc.

Schäden durch Explosion

Schäden durch Explosionen jeglicher Art.

Schäden an fest installierten Gebäudeteilen

Schäden an fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen wie Türen, Fenster, Treppen, Heizungsanlagen etc.

Die Wohngebäudeversicherung deckt somit Schäden am Gebäude selbst sowie fest installierten Bestandteilen und Nebengebäuden ab, nicht jedoch Schäden an loser Einrichtung wie Möbeln. Schäden durch Grundwasser, Bodensenkungen oder Schwamm sind üblicherweise ausgeschlossen.

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