Private Plfegeversicherung
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DIE PRIVATE PFLEGEVERSICHERUNG DER IDEAL
WARUM PRIVATE PFLEGEVORSORGE?
- Aufgrund des demografischen Wandels und der immer älter werdenden Gesellschaft, stehen mittlerweile und in der Zukunft noch verstärkt zu viele Pflegebedürftige zu wenigen Beitragszahlern gegenüber. Zudem fehlt es an Pflegepersonal im sechsstelligen Bereich.
- Das beutet: Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht mehr. Im Pflegefall trägt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Bruchteil der anfallenden Kosten. Den Differenzbetrag (=Eigenanteil) zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen Sie und Ihre Familienangehörigen selbst.
- Auch die Pflegereform 2023 ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein und ändert nichts an der grundlegenden Problematik.
- Daher hilft nur noch die private Pflegevorsorge. Sowohl jüngere als auch ältere Menschen können durch Unfall oder schwere Erkrankung betroffen sein. Denken Sie schon heute an später, damit Sie auch noch bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit selbst entscheiden können, wie Sie leben und gepflegt werden möchten. Gleichzeitig schützen Sie Ihre Familie vor zusätzlichen finanziellen Belastungen.
IST EINE PRIVATE PFLEGEVERSICHERUNG SINNVOLL?
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DIE LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nicht mehr zur Abdeckung der Pflegekosten – egal ob häuslich, ambulant oder stationär. Das heißt, Sie müssen mit Ihrem Privatvermögen oder dem Ihrer Angehörigen 1. Grades den Eigenanteil ausgleichen. Erfahren Sie mehr über die Versorgungslücken je nach Pflegeart und Pflegegrad auf, sodass Sie Ihr finanzielles Risiko abschätzen können und wissen, ob Sie eine private Pflege(zusatz)versicherung in Betracht ziehen sollten.
WIE HOCH IST IHR EIGENANTEIL?
Im Durchschnitt zahlen Pflegebedürftige oder Ihre Angehörigen bei einem Pflegeheimaufenthalt:
Ø 26.976 € im Jahr bzw.
Ø 2.248 € im Monat
vom eigenen Privatvermögen, um die Versorgungslücke zu schließen.
In der Landkarte sehen Sie den jeweiligen monatlichen Eigenanteil für Ihr Bundesland.
BEISPIEL: EIGENANTEIL BEI PFLEGEGRAD 4, PFLEGEHEIM
WENN ICH MIR DEN EIGENANTEIL NICHT LEISTEN KANN?
Die traurige Realität in Deutschland ist, dass sich immer mehr Pflegebedürftigen die hohen Eigenanteile für Ihre eigene Pflege nicht mehr leisten können. Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
- Angehörige müssen für Sie zahlen.
- Sie können Sozialleistungen beantragen.
ELTERNUNTERHALT & SOZIALAMT
Zunächst wird auf Ihr eigenes Einkommen und Vermögen Ihres Ehepartners zurückgegriffen. Reicht das nicht aus, um die Pflegekosten zu decken, können die Kinder zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet werden. Diese Verpflichtung tritt jedoch erst ein, wenn auch der Ehe-/ Lebenspartner des Pflegebedürftigen mit seinem Vermögen nicht mehr aufkommen kann und das jährliche Bruttoeinkommen des Kindes 100.000 Euro übersteigt. Darunter bleibt man in der Regel von einer Unterhaltsverpflichtung befreit.
Dann bleibt als letzte Anlaufstelle nur noch das Sozialamt. Dieses beteiligt sich somit nur an den Pflegekosten, wenn weder auf vorhandenes Einkommen oder Vermögen des Ehe-/Lebenspartners zurückgegriffen werden kann, noch die Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden können.
Gerade das Thema "Elternunterhalt" haben viele Betroffene nicht auf dem Schirm und sind erschrocken, wenn Sie durch Ihre Pflegebedürftigkeit plötzlich die eigenen Kinder finanziell mit mehreren Hunderten bis Tausenden Euro im Monat belasten. Daher sollte eine private Pflegevorsorge nicht nur im Eigeninteresse gedacht werden, sondern zum Schutz aller Angehörigen.
PFLEGE DURCH ANGEHÖRIGE
Eine weitere Möglichkeit, den Eigenanteil zu reduzieren, ist die Pflege durch Angehörige ganz oder teilweise übernehmen zu lassen. Dabei stellen wir allerdings regelmäßig fest, dass sich Angehörige psychisch oder physisch bei dieser Aufgabe übernehmen. Auch Reduzierungen der Wochenarbeitszeit oder gar die Kündigung ihres Hauptjobs zugunsten der Pflege ist für viele Angehörige Gang und Gäbe und führt nicht selten zu finanziellen Problemen bei den Angehörigen.
Fragen, die Sie sich in dem Zusammenhang vermutlich stellen:
- Welche Vor- und Nachteile hat die häusliche Pflege eines Angehörigen?
- Welche Hilfen gibt es für den pflegenden Angehörigen?
Wir haben Ihnen die Antworten in unseren Tipps zusammengefasst:
IDEAL PFLEGERENTE
Die IDEAL PflegeRente – unser Top-Produkt mit lebenslanger Rente im Pflegefall und Leistungen an die Hinterbliebenen, sollte kein Pflegefall eintreten.
Produkthighlights:
- Gleichbleibender Beitrag über die gesamte Laufzeit
- Optionale Todesfallleistung, wenn kein Pflegefall eintritt
- Flexible Beitragszahlung (z. B. Einmalbeitrag + laufender Beitrag)
IDEAL PFLEGETAGEGELD
Das IDEAL PflegeTagegeld – die leistungsstarke Alternative, wenn Sie zu einem preiswerten Beitrag das pure Pflegerisiko absichern möchten.
Produkthighlights:
- Preisgünstiger Einstieg
- Keine Warte- oder Karenzzeit
- 100 % Leistung, egal ob stationäre und ambulante Pflege
- Tagegeld steht zur freien Verfügung
PRIVATE PFLEGERENTE ODER PFLEGETAGEGELDVERSICHERUNG?
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Welchen monatlichen Betrag benötige ich im Pflegefall? (Dies hängt auch immer davon ab, wie stark Angehörige bei der Pflege unterstützen können oder wollen. Tipp: "Was kostet Pflege und mit welchem Zeitaufwand ist zu rechnen?")
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Welche Pflegegrade sollte ich versichern?
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Möchte ich eine Versicherung mit Todesfallleistung, um Hinterbliebene abzusichern?
- Möchte ich die Möglichkeit auf flexible Beitragszahlungen?
- Sollen Beitragsanpassungen möglich sein?
In unserer Vergleichstabelle finden Sie sie die Unterschiede zwischen der IDEAL Pflegerente und der IDEAL Pflegetagegeld übersichtlich dargestellt, um für sich die passende Entscheidung zu treffen:
VORTEILE DER PRIVATEN PFLEGERENTE
- Gleichbleibender Beitrag über die gesamte Laufzeit
- "Starterfunktion" für sehr günstigen Einstieg
- Aufbau von Rückkaufswerten
- Todesfallleistung, wenn kein Pflegefall eintritt
- Flexible Beitragszahlung (z.B. Einmalbeitrag und laufender Beitrag)
VORTEILE DER PFLEGERENTE STARTER
- Preiswerter Einstieg in die private Pflegerente.
- Planungssicherheit - Dauerhaft stabiler Beitrag bis zum 67. Geburtstag.
- Flexible Beitragszahlung -Einmaliger Beitrag, laufender Beitrag oder beides kombiniert.
- Soforthilfe im Notfall - Sofortleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit (optional).
- Mit Pflegeplatzgarantie.
VORTEILE DES PFLEGETAGESGELDS
- Preisgünstiger Einstieg
- Keine Warte- oder Karenzzeit
- Flexible Beitragszahlung -Einmaliger Beitrag, laufender Beitrag oder beides kombiniert.
- 100 % Leistung, egal ob bei stationäre oder ambulante Pflege
- Freie Verfügung
HÄUFIGE FRAGEN ZUR PRIVATEN PFLEGEVERSICHERUNG
Warum brauche ich eine private Pflegeversicherung?
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Trotz einer grundlegenden finanziellen Absicherung im Pflegefall wird die soziale Pflegeversicherung den tatsächlichen Kosten nicht gerecht.
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Bereits heute übersteigen die Kosten für eine Heimunterbringung die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung um durchschnittlich 1.800 € monatlich.
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Um diese finanzielle Lücke zu schließen, bieten private Pflegeversicherungen die Lösung zur bedarfsgerechten Absicherung für den Pflegefall.
Warum reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus?
Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet für die Pflegekosten nicht mehr als eine Grundabsicherung, die auch nach der neuesten Pflegereform bei Weitem nicht ausreicht.
Die IDEAL PflegeRente ist daher ein unverzichtbarer Zusatzschutz zur gesetzlichen Pflegeversicherung, damit der Pflegefall nicht zur finanziellen Katastrophe wird.
Kann ich die IDEAL PflegeRente an die Kostenentwicklung anpassen?
Dies ist sogar unbedingt notwendig. Durch die Inflation verliert Ihr Geld jedes Jahr an Wert (ca. 1-2 %). Sie sollten deshalb Ihre Leistung aus der privaten Pflegerente regelmäßig erhöhen. Mit der Option „Dynamik“ können Sie Ihre private Vorsorge an die Kostenentwicklung anpassen. Dies ist auch möglich, wenn Sie Ihre Vorsorge mit einem Einmalbeitrag gezahlt haben. Sie können auch schon bei Vertragsabschluss vereinbaren, dass sich Ihre Pflegerente im Rentenbezug um einen bestimmten Prozentsatz (1-5% jährlich) erhöhen soll.
Darüber hinaus bietet die IDEAL Ihnen eine Nachversicherungsgarantie. Sie können Ihre Pflegerente bei definierten Ereignissen (z. B. Pflegebedürftigkeit des Partners, Heirat/Scheidung, erstmaliger Erwerb von Wohneigentum) ohne erneute Gesundheitsfragen erhöhen. In den ersten drei Jahren nach Beginn der Versicherung kann der Versicherungsschutz bis zum 60. Geburtstag, sogar ohne Vorliegen eines bestimmten Ereignisses erhöht werden.
Kann ich die IDEAL PflegeRente auch für meine Eltern abschließen?
Wer entscheidet über die Pflegegrade?
Bei der Pflegebedürftigkeit wurde bisher zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und mit psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke) unterschieden. Maßgeblich war die benötigte Pflegezeit bzw. die Häufigkeit von Hilfeleistungen. Oft sprach man von der „Minutenpflege“, bei der Menschen mit Demenz und geistigen Beeinträchtigungen oftmals schlechter gestellt waren.
Pflegebedürftige erhielten in Abhängigkeit von einer Pflegestufe (Pflegestufen I, II und III sowie der „Pflegestufe 0“) ihre Leistungen.
Beim neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ist der Grad der Selbstständigkeit bzw. der Verlust der Selbstständigkeit bei Durchführung von Aktivitäten oder bei der Gestaltung von Lebensbereichen entscheidend. Personen mit Demenz und anderen geistigen und psychischen Beeinträchtigungen sollen damit zukünftig besser gestellt werden. Die Pflegestufen werden durch die neuen fünf Pflegegrade abgelöst.
Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt. Die IDEAL übernimmt den im Gutachten festgestellten Pflegegrad, um so eine unbürokratische, schnelle Hilfe leisten zu können.
Wie finde ich ein angemessenes Pflegeheim?
Die IDEAL vermittelt Ihnen einen Pflegeheimplatz innerhalb von 24 Stunden, wenn Sie den bei uns versicherten Pflegegrad erreichen. Es kann allerdings nicht garantiert werden, dass der Pflegeheimplatz unmittelbar an Ihrem Wohnort liegt. Sollten Sie das wünschen, könnten sich Ihre Angehörigen in Ruhe um einen ortsnahen Pflegeplatz kümmern, während Ihre professionelle medizinische Versorgung sichergestellt ist.
Hier geht es zu unserem Artikel "Wohnen im Alter: Alternativen zum Pflegeheim".
Von welchen Faktoren hängen die Kosten der Pflege ab?
- Das hängt in erster Linie davon ab, welcher Pflegegrad besteht.
- Zusätzlich ist es ein Unterschied, ob man eine stationäre, oder eine häusliche Pflege möchte.
- Selbstverständlich gibt es Pflegeheime mit unterschiedlichen Leistungsangeboten und unterschiedlichen Kosten.
Welche Grundsätze gelten bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit?
- Als pflegebedürftig im Sinne des SGB XI gelten Personen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.
- Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.
- Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.
Wie stelle ich einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung?
- Die Leistungen nach dem SGB XI sind bei der Pflegekasse zu beantragen.
- Die Pflegekasse klärt die antragstellende bzw. bevollmächtigte Person über die Mitwirkungspflichten auf und fordert sie auf, dem zuständigen MDK eine Einwilligung zur Einholung von Auskünften (soweit diese für die Begutachtung erforderlich sind) bei behandelnden Ärzten, Pflegepersonen etc. zu erteilen.
- Zudem wird sie darüber informiert, dass im Rahmen der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit auch geprüft wird, ob und ggf. welche Maßnahmen der Prävention und medizinischen Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar sind.
Wie kann ich die Begutachtung vorbereiten?
- Auf der Grundlage der bereits vorhandenen Informationen (von Ärzten, Pflegepersonen, anderen Personen des Krankenhauses oder Pflegeeinrichtungen etc.) und des zu erwartenden Schwerpunktes der Begutachtung wird entschieden, welcher Gutachter den Besuch durchführt.
- Der Besuch wird rechtzeitig angekündigt und vereinbart.
- Es wird der Hilfebedarf der betroffenen Person in der häuslichen Umgebung begutachtet – ein Ausschnitt aus dem Alltag.
- Es ist ratsam, sich auf die Begutachtung vorzubereiten (ärztliche Atteste, Berichte von betreuenden Diensten, Pflegetagebuch, derzeitige Medikamente etc.).
- Befindet sich die antragstellende Person im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung, ist die Begutachtung in der Einrichtung durchzuführen, wenn Hinweise vorliegen, dass dies zur Sicherstellung der ambulanten oder stationären Weiterversorgung und Betreuung (z. B. Kurzzeitpflege, Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen) erforderlich ist.
- Gleiches gilt, wenn die Inanspruchnahme von Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz dem Arbeitgeber der pflegenden Person angekündigt oder eine Familienpflegezeit vereinbart wurde.
Was beeinflusst den Pflegegrad – wie wird er gemessen?
Mobilität
- Wie selbstständig kann sich der Mensch fortbewegen und seine Körperhaltung ändern?
- Ist das Fortbewegen in der Wohnung möglich?
- Wie sieht es mit Treppensteigen aus?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Wie findet sich jemand örtlich und zeitlich zurecht?
- Kann der Betroffene für sich selbst Entscheidungen treffen?
- Kann der Mensch Gespräche führen und Bedürfnisse mitteilen?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Wie häufig benötigt jemand Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, beispielsweise bei aggressivem oder ängstlichem Verhalten?
Selbstversorgung
- Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken, beim An- und Ausziehen?
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Welche Unterstützung braucht der Mensch im Umgang mit seiner Krankheit und bei Behandlungen?
- Wie oft ist Hilfe bei Medikamentengabe, Verbandswechsel oder bei Arztbesuchen notwendig?
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
- Wie selbstständig kann der Mensch noch den Tagesablauf gestalten und planen oder Kontakte pflegen?
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UNFALLVERSICHERUNG
Die Unfallstatistiken sprechen leider eine deutliche Sprache. Schneller als gedacht kann ein Unglück geschehen – ein Sturz beim Tollen mit den Enkelkindern oder beim Aussteigen aus dem Bus. Gerade ältere Menschen haben ein höheres Risiko.
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PRIVATE KRANKEN-VERSICHERUNG
Erste-Klasse-Schutz für Selbstständige, Beamte oder Freiberufler. Die private Krankenversicherung ist dabei mehr als nur eine Grundversorgung. Allerdings sollte man genau vergleichen und prüfen.
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RECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNG
Sehr beruhigend, wenn man sie hat. Ein Rechtsstreit kostet eine Menge Geld und Nerven. Dank der Rechtsschutzversicherung sind Sie im Rechtsstreit rundum abgesichert.
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